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Impressum



Haftung für Inhalte












Haftung für Links











AGB Studio Burkhart
1. Allgemeines

















































2. Nutzungs- und Urheberrecht































3. Preise/Vergütung






















4. Stornierung
























5. Höhere Gewalt Fotografin















6. Beanstandungen / Sicherung der Fotodateien










7. Datenschutz






8. Abschliessendes

Studio Burkhart, Laila Canzian, 9000 St.Gallen, Schweiz
mail@studioburkhart.ch / www.studioburkhart.ch


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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Studio Burkhart, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.
 
1.1 Von Studio Burkhart erstellte Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen.
 
1.2 Studio Burkhart kann selbst oder durch Dritte (Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Studio Burkhart hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.
 
1.3 Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle von Studio Burkhart hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Studio Burkhart gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne vom Urheberrechts-Gesetz handelt.
 
1.4 Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Fotografin vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Kunden am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Gestaltungsspielraum und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten stets von diesem Stil geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen. 
 
1.5 Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Bei Veranstaltungen/Hochzeiten hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen und Objekten/Ortschaften einzuholen und haftet für dieses allein.
 
1.6. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt Studio Burkhart keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Aussen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Termin die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.
 
1.7 Eine Mindestanzahl an Fotografien wird nicht garantiert. Die Anzahl der Fotos hängt individuell von der Art, dem Umfang und dem Geschehen des Auftrags ab. Es wird nicht garantiert, dass in der vorgegebenen Zeit alle Gäste abgelichtet werden können. Studio Burkhart ist jedoch sehr bemüht, möglichst viele Gäste zu fotografieren, übernimmt jedoch keine Haftung.
 

Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihren angefertigten Lichtbildern / Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.
 
2.1. Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.
 
2.2. Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Bild-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.
 
2.3. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
 
2.4. Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstigen Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.
 
2.5 Als Urheber hat Studio Burkhart das Recht, bei Veröffentlichungen von Fotografien genannt zu werden.
 
2.6 Für die Fotografin ist es wichtig, ihre Bilder von Hochzeiten & weiteren Shootings zu veröffentlichen, um andere Kunden von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Sollte eine Veröffentlichung gänzlich verboten sein, wird ein Aufpreis verrechnet. Ein Verbot zur Veröffentlichung muss zwingend vor dem Shooting/Hochzeit der Fotografin mitgeteilt werden. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung erlaubt ist. Bilder von Kindern/Babys werden nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht.
 

Studio Burkhart behält sich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
 
3.1 Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Mail) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.
 
3.2 Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand mit 250.00 CHF pro Stunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.
 
3.3 Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografin bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist die Fotografin dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.
 

Wird das Shooting storniert aufgrund von der Fotografin nicht vertretbaren Gründen (andere Fotografin gefunden, keine Lust mehr, etc.) gelten folgende Kündigungsbedingungen: (Krankheit mit Zeugnis ausgeschlossen sowie wetterbedingte Verschiebungen)
 
4.1 Sessions
– bis 1 Monat vor dem Termin kann die Session kostenlos storniert werden
– 1 Monat bis 1 Woche vor dem Termin kann die Session storniert werden, jedoch wird eine Aufwandsentschädigung von 20% des gesamten Preis des Shootings verlangt
– 1 Woche bis 1 Tag vor dem Termin muss der komplette Preis für die Session bezahlt werden. 
 
4.2 Hochzeiten
– Bis 6 Monate vor dem Termin: Aufwandsentschädigung von 30% des gebuchten Angebots 
– Bis 1 Monat vor dem Termin: Aufwandsentschädigung von 50% des gebuchten Angebots
– Ab 14 Tagen vor der Hochzeit muss der komplette Preis das gebuchte Angebot bezahlt werden. Es wird ein Gutschein ausgestellt.
 
4.3 Ausnahmen hiervon sind ein schwerer Krankheitsfall (das Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer kompletten Absage der Hochzeit/Session führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Fotografin.
 

Ist es Studio Burkhart aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Studio Burkhart auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Studio Burkhart kann nicht rechtlich belangt werden. Bei Fotoshootings ist auf Wunsch des Auftraggebers ein Ersatztermin zu vereinbaren.
 
5.1 Hochzeiten
Studio Burkhart bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, etc.) entstehen, wird nicht gehaftet. Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Studio Burkhart.
 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Studio Burkhart gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials/die Ware betreffen, sind innerhalb 7 Wochentagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial/die Ware als genehmigt.
 
6.1 Liefertermine für Daten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Studio Burkhart bestätigt worden sind. Studio Burkhart haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
 

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden. Studio Burkhart verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
 

Die mit Studio Burkhart abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Studio Burkhart behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Studio Burkhart. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, oder werden, oder die Bestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 1. August 2021

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